Rechtsprechung
KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Führungsaufsicht, bestimmter Ort, Verbotszone
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Führungsaufsicht: Aufenthaltsverbot für ein größeres Gebiet oder einen Stadtbezirk
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Meidung des Verurteilten von "bestimmten Orten" (hier: größeres Gebiet: Stadtteil von Berlin) als Weisung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StG § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 B
Anforderungen an die Bestimmtheit der Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, bestimmte Orte nicht zu betreten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verbotszone
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, bestimmten Ort, nur mit Genehmigung aufzusuchen, zulässig
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.03.2014 - 599 StVK 106/14
- LG Berlin, 28.03.2014 - 80 Js 2735/06
- KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 263
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).Die getroffene Weisung, Berlin-M. nur nach vorheriger Genehmigung durch die Führungsaufsichtsstelle aufzusuchen, hält sich damit im Rahmen der vom Gesetz eröffneten Ausgestaltungsmöglichkeiten (vgl. dazu auch KG Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - zur Bestimmung einer "Gebotszone").
- BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12
Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich …
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Die Anordnung ist auch hinreichend bestimmt, denn der Beschwerdeführer kann ihr mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er ohne Einwilligung der Führungsaufsichtsstelle zu meiden hat (vgl. BGHSt 58, 136, bei juris Rdn. 6). - OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung …
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
- OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur …
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit. - OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09
Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit. - KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14
elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der …
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit. - OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen; …
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]). - KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14
Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit. - OLG BamberG, 15.11.2010 - 1 Ws 621/10
Führungsaufsicht: Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit eines Annäherungs- und …
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Die Weisung erschwert zwar die Ausübung des bestehenden gemeinsamen Sorge- und Umgangsrechts in tatsächlicher Hinsicht; sie tut dies jedoch nicht in unzumutbarer Weise (vgl. OLG Bamberg, NJW 2011, 2151 - bei juris Rdn. 13). - OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit. - OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
- OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15
Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an …
Im Übrigen sind die Vorschriften und Rechtsgrundsätze des einfachen Beschwerdeverfahrens uneingeschränkt anwendbar (KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10, juris Rn. 10).Hierunter können nicht nur spezifisch örtlich konkretisierte Punkte fallen, sondern auch größere Gebiete (KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14, juris Rn. 9;… Schneider in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 20).
- KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen …
Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).
- KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer
Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).
- KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von …
Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - juris;… Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO, 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - juris, 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 - st. Rspr.).Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris;… Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO;… 29. März 2018 aaO;… 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).
- KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21
Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung
Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - und Senat, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 5 Ws 6/19 -).